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Bestwig: Gemeinde will Bürger über Windkraft-Nutzung informieren

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Bestwig. Energiewende, Rechtssicherheit, komplexe Gesetzesvorschriften – und nicht zuletzt Transparenz und Bürgerbeteiligung: Das Thema Windkraft befindet sich gleich mehrfach in einem Spannungsfeld. Für politische Entscheidungsträger ergeben sich deswegen jede Menge Faktoren, die sie beachten müssen – das wurde in der jüngsten Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses deutlich.

Stadtplaner Michael Ahn informierte die Bürgervertreter dabei über den Sachstand und aktuelle Entwicklungen zum Thema. Klar wurde dabei: Die beiden Vorrangzonen unweit von Berlar und Wasserfall, die die Gemeinde Bestwig 2005 ausgewiesen hatte, reichen nicht aus, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Denn Städte und Gemeinden sind verpflichtet, der Windkraft „substanziell Raum“ zu geben, informierte Michael Ahn. Der Ausbau der Windenergie sei ein landespolitisches Ziel – „dem kann sich auch keine Kommune entziehen.“ Weil es schon zwei Vorrangzonen gibt, stehe die Gemeinde Bestwig dabei nicht so unter Druck wie andere Städte und Gemeinden: Doch bevor ein Gericht die Sachlage prüft, ist es auf jeden Fall besser, eigene Überlegungen anzustellen.

Interessierte, die die Windkraft in Bestwig nutzen möchten, haben bereits eine so genannte „Potenzialflächenanalyse“ erstellen lassen. Dabei wird das Gemeindegebiet auf Faktoren untersucht, die eine Windenergie-Nutzung ausschließen – Naturschutzgebiete gehören ebenso dazu wie Stromtrassen, Wohnbebauung, Straßen oder Flussläufe. Flächen, die für Windkraft nicht in Frage kommen, werden so quasi „herausgefiltert“. Herausgekommen sind als Vorschlag fünf mögliche Areale: Der Bereich „Kahler Kopf“ zwischen Velmede und Halbeswig, ein Gebiet bei Berlar, der Bastenberg bei Ramsbeck, ein Areal unweit von Valme sowie zwischen Wasserfall und Ramsbeck.

Diese Ergebnisse stimmen in vielen Bereichen mit Zonen überein, die die Bezirksregierung Arnsberg in ihrem Entwurf zu einem „Teilplan Energie“ zum Regionalplan eingebracht hat. Allerdings: „Verlassen sie sich nicht darauf“, warnte Michael Ahn. Denn im weiteren Verfahren können durchaus Flächen wegfallen, „dann aber müssen andere nachrücken.“ Ziel der Landesregierung: Im Bereich des Regierungsbezirks Arnsberg sollen 18.000 Hektar Fläche für die Windkraft-Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Vorrangflächen im Regionalplan muss eine Kommune zudem mit Rechtskraft übernehmen.

Den Ratsmitgliedern kommt dabei eine besondere Verantwortung zu: Sie müssen Kriterien definieren, mit denen mögliche Vorrangzonen festgelegt werden. Neben so genannten „harten“ gibt es auch zahlreiche „weiche Kriterien“ – zum Beispiel Abstände zu Wohngebieten. Allerdings: „Je weiter diese Kriterien gehen, desto eher können sie von einem Gericht für unwirksam erklärt werden“, erläuterte Michael Ahn. Deshalb sei von Seiten der kommunalen Politik ein „extremer Abwägungsprozess“ gefragt.

Mit dem wollen sich die Ausschussmitglieder in einem nächsten Schritt befassen. Parallel soll in einer Bürgerinformationsveranstaltung am 13. November 2014 um 18.30 Uhr im Bürger- und Rathaus die Öffentlichkeit über den aktuellen Sachstand informiert werden. Ebenso wird die Gemeinde Bestwig eine Stellungnahme zu den Plänen der Bezirksregierung erarbeiten.

Übrigens: Auch alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, zu den Arnsberger Planungen Stellung zu nehmen. Informationen rund um das Verfahren für den „Sachlichen Teilplan Energie“ finden Interessierte auf der Homepage der Bezirksregierung unter www.bezreg-arnsberg.nrw.de (Stichwort: Beteiligung Teilplan „Energie“) im Internet. Dort gibt es auch die Gelegenheit, über das Verfahren „Beteiligung Online“ direkt per Internet (www.beteiligung-online.nrw.de/bo_arnsberg_tp_energie/) seine Stellungnahme zu dem Thema abzugeben.

Quelle: Gemeinde Bestwig


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